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UBI: UKW-Sprechfunkzeugnis

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Das UBI ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. 

UBI: Voraussetzungen

  • Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Zulassung)

UBI: Ersatzausfertigung

Hier finden Sie Informationen zu Ersatzausfertigungen für das UKW-Sprechfunkzeugnis.

UBI: Die Prüfung

Die Prüfung zum UBI besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung.

Die theoretische Prüfung

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachgewiesen werden:

  • wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)
  • Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
  • Funkstellen
  • Frequenzen und ihre Nutzung
  • Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)
  • Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage

Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.wsv.de.

Die praktische Prüfung

In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ausreichend gelöst werden. Im Einzelnen werden gefordert:

  • Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
    (Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache)
  • Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle
    (UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch)
  • Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
    (Anruf an eine Funkstelle, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen)

In allen Aufgabenbereichen müssen ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden.

Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.

Fristen und Nichterscheinen zur Prüfung

Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach zwei Wochen möglich und spätestens nach sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung möglich.
Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin wird eine Nichterscheinensgebühr in Höhe der beantragten Leistung, max. 25,00 € fällig. Die Gebühren werden vom jeweiligen Prüfungsausschuss festgesetzt.

UBI: Gebühren

Die Prüfungsgebühren setzen sich aus der Zulassungsgebühr, der Gebühr für Theorie- und/oder Praxisprüfung und der Gebühr für die Erteilung des Führerscheins zusammen. Darin enthalten sind Nebenkosten, die die Reisekosten der Prüfungskommission sowie Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen beinhalten. Nicht enthalten sind Reisekosten, die bei Auslandsprüfungen anfallen. Diese werden gesondert als Auslage erhoben. Gebühren und Auslagen werden durch den Prüfungsausschuss erhoben.

1.Zulassung15,89 Euro
2.Prüfung Theorie und Praxis70,03 Euro
3.Erteilung Sprechfunkzeugnis22,79 Euro
Summe (Gesamtprüfung)108,71 Euro (inkl. MwSt.)*
Wiederholung Theorie oder Praxis45,64 Euro (inkl. MwSt.) *
Wiederholung Theorie und Praxisentspricht Gesamtprüfung

UBI: Anmeldung und Antragsunterlagen

Die Anmeldung zur Prüfung muss bei einem der zuständigen regionalen Prüfungsausschüsse erfolgen. Hier finden Sie die DSV-Prüfungsausschüsse in Ihrer Nähe. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung. Dazu müssen folgende Unterlagen bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin eingereicht werden:

  • Antrag auf Zulassung zur UBI-Prüfung
  • Ein aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • Entrichtung der Prüfungsgebühr (siehe Gebühren)

Die Bankverbindung finden Sie beim zuständigen Prüfungsausschuss.

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